VÖWG: Obligatorische Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr möglich

Die Europäische Kommission hat infolge ihres Weißbuchs „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ ein Arbeitsdokument erstellt. Dieses sieht in Teil III, in Paragraph 136 und 137 ein „offenes Ausschreibungsverfahren“ für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene vor. Brüssel verspricht sich davon mehr Innovation und weniger Kosten. Zudem fordert die Verordnung für Public Services Obligations – PSO – (Nr.1370/2007/EG) von EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge bis Juli 2015 einen Fortschrittsbericht.

Auf Basis der national erstellten Berichte plant die Kommission eine Initiative für wettbewerbsorientierte Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel einer effizienten Erbringung von Dienstleistungen öffentlichen Interesses in hoher Qualität. Die geplanten Maßnahmen sind in Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Neufassung des ersten Eisenbahnpakets zu sehen. Diese hatte die Kommission bereits im September 2010 vorgelegt. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas gilt als Vertreter einer strikten Liberalisierungspolitik. Aus zahlreichen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Frankreich ist mit heftigem Widerstand gegen die Pläne zu rechnen.

Die öffentliche Wirtschaft steht einer verpflichtenden Ausschreibung für öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne der Gemeinwohlverpflichtung sehr kritisch gegenüber. Die Wahlfreiheit zwischen Ausschreibung und Direktvergabe – wie in der derzeit geltenden PSO verankert – muss erhalten bleiben.