Europäische Kommission, Europäisches Parlament und polnische Ratspräsidentschaft haben vom 2. bis 4. Oktober 2011 in Krakau das erste Binnenmarktforum der Europäischen Union – SIMFO – abgehalten. Es lud 1.200 RepräsentantInnen zahlreicher Stakeholder dazu ein, über die Weiterentwicklung des gemeinsamen Markts zu beraten. EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dallis Resümee zufolge nützten europäische BürgerInnen und Unternehmen das Potenzial des grenzüberschreitenden Handels wegen mangelndem Vertrauen, zu geringer Information bzw. Kommunikation sowie der unvollständigen Umsetzung bestehenden Unionsrechts bislang nicht voll aus. Seinem Fazit ging jedoch keine Diskussion konkreter Legislativvorschläge oder Rechtsakte voraus.
Vielmehr widmeten sich acht Arbeitsgruppen auf Basis der Binnenmarktakte, des Berichts von Mario Monti sowie der 20 Hauptsorgen europäischer BürgerInnen und Unternehmen verschiedenen Politikoptionen wie der Einführung eines europäischen Berufsausweises oder der Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens. Unter Mitwirkung von Waldemar Pawlak, stellvertretender Premierminister Polens, dessen Staatssekretär für Wirtschaft Marcin Korolec, EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Jercy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, und Malcolm Harbour, dem Vorsitzenden des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlaments (IMCO), fanden die Ergebnisse der Workshops Eingang in eine Krakauer Deklaration. Die polnische Ratspräsidentschaft wird diese dem Europäischen Rat sowie im Rat der EU vorlegen.
Die Delegierten sahen in der Einführung eines europäischen Berufsausweises durchaus eine Variante, die grenzüberschreitende Mobilität von ArbeitnehmerInnen zu erhöhen. Schließlich seien 28 Prozent aller EU-BürgerInnen willens, im Ausland zu arbeiten, oftmals aber mit langwierigen Anerkennungsprozeduren hinsichtlich ihrer Berufsausbildung konfrontiert. Es gilt jedoch noch zu klären, wer ein solches Dokument ausgeben soll. Zudem blieb offen, bis zu welchem Grad eine EU-weite Harmonisierung möglich ist, ohne nationale Qualitätsstandards, insbesondere im Falle von (unterschiedlich) regulierten Berufen, nach unten zu nivellieren.
Das öffentliche Auftragswesen hingegen bedürfe einer präziseren Zweckbestimmung. Training solle zur Professionalisierung von Vergabebehörden beitragen. Des Weiteren sei eine bessere Implementierung des relevanten Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten nötig. Für ein Mehr an Rechts- und Planungssicherheit. Konkrete Lösungen für den schwelenden Zielkonflikt zwischen Standardisierung und Spezialisierung sowie zwischen rechtlicher Klarstellung und Vereinfachung ließen sich jedoch nicht finden. Auch blieb die seitens des VÖWG – mit Blick auf die große Verschiedenheit der beauftragenden Stellen und AuftragnehmerInnen in Europa – wiederholt aufgeworfene Frage der Finanzierung sowie der administrativen Bürden infolge rigider Verfahrensvorschriften unberührt.