Die österreichische Bundesregierung hat die Gültigkeit höherer Schwellenwerte für staatliche Auftragsvergaben aufgrund der schlechten Wirtschaftsaussichten bis Ende 2012 verlängert. Bereits im Vorjahr war die Schwellenwert-Verordnung von 2009 mit ihren Anhebungen um zwölf Monate – bis Ende 2011 – erstreckt worden. Öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsbereich lassen sich somit weiterhin bis zu einem Wert von 100.000 EUR ohne Ausschreibung an Unternehmen vergeben. Davor lag die Schwelle für eine Direktvergabe eines Auftrags von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden bei 40.000 EUR.
Aus Sicht der öffentlichen Wirtschaft verringert sich dadurch der Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Länder erheblich. Auf Empfängerseite profitieren vor allem regional orientierte kleine und mittlere Unternehmen. Lokale Beschaffung ermöglicht kurze Transportwege, raschen Service und regionale Wertschöpfung gleichermaßen. Die dafür relevanten Schwellenwerte hat Österreich erstmals inmitten der Finanzkrise angehoben. Durch ihre neuerliche Verlängerung bleibt auch für das „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen eine Obergrenze von einer Mio. EUR (vormals 120.000 EUR) bestehen.
Eine vor kurzem ebenfalls auf den Weg gebrachte Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006 sieht für solche Bauaufträge jedoch künftig die Einladung von zumindest drei „befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen“ vor. Die Novelle wird die formfreie Direktvergabe von allen anderen Aufträgen dauerhaft bis zu 50.000 EUR ermöglichen. Darüber hinaus steht mit der „Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung“ ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung. Die Gesetzesänderung wird aller Voraussicht nach im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten.