CEEP: PSO-Verordnung muss bestehen bleiben

Die Europäische Kommission hat am 14. November 2011 zu einem Workshop über die Implementierung der Verordnung Nr. 1370/2007/EG über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 1191/69/EWG und Nr. 1107/70/EWG eingeladen. Brüssel hat dazu einen Fortschrittsbericht der Mitgliedstaaten für 2014/2015 angekündigt. Aus dessen Ergebnissen könnten für die öffentliche Hand nachteilige Änderungen der Verordnung erwachsen. Außerdem endet die Übergangsregelung im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung im Jahr 2019.

Der europäische Zentralverband der Öffentlichen Wirtschaft (CEEP) setzte sich vehement dafür ein, dass die aus gemeinwirtschaftlicher Sicht größten Errungenschaften der gegenständlichen Verordnung beibehalten werden. Darunter das Recht lokaler Behörden zu entscheiden, ob sie öffentliche Personenverkehrsservices selbst über einen „internen Betreiber“ erbringen oder öffentlich ausschreiben möchten. Des Weiteren die Möglichkeit, öffentlich-private Partnerschaften ohne Ausschreibung eingehen zu können, solange die Behörde Kontrolle über ihre etwaigen Partner behält.

CEEP empfahl außerdem, die in-house-Definition und dahingehende Bestimmungen der Verordnung auch in die derzeit in Revision befindliche Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen sowie in die geplante Richtlinie über Konzessionen aufzunehmen. Die offiziellen Vorschläge der Kommission dafür gelangen voraussichtlich am 13.12.2011 an die Öffentlichkeit. Aus Sicht der öffentlichen Wirtschaft darf vor allem der Kommissionsvorschlag über Konzessionen den Bestimmungen der PSO-Verordnung keinesfalls zuwiderlaufen. Gilt es doch, Flexibilität bzw. Verhandlungsoptionen öffentlicher Auftraggeber zu bewahren, um die volkswirtschaftlich besten Resultate erzielen zu können. Klarstellungen sollten gemäß CEEP auch nicht hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurückgehen.