Wohnen stellt ein Grundbedürfnis der Menschen dar. Der VÖWG tritt demnach dafür ein, dass sozialer Wohnbau möglichst allen Personen offen steht. Denn nur dadurch kann soziale wie räumliche Segregation verhindert werden. In diesem Zusammenhang betrachtet der Verband den wachsenden Einfluss der Europäischen Kommission auf die nationale Wohnungspolitik kritisch. Insbesondere der soziale Wohnbau bzw. dessen Ausgestaltung muss als wesentlicher Baustein der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleiben.
Die aktuelle Situation in Deutschland stellt sich folgendermaßen dar: Die aus der Bankenkrise resultierende Umstrukturierung der bayrischen Landesbank (BayernLB) – bei der Europäischen Kommission ist ein Prüfungsverfahren betreffend staatliche Beihilfenzahlungen anhängig – wird voraussichtlich einen Verkauf der bankeigenen Wohnungsbestände (33.000 Wohnungen) nach sich ziehen. Offen ist, ob der Freistaat Bayern die Wohnungen erwerben wird.
Der bayrische Mieterbund spricht sich jedenfalls vehement gegen einen Verkauf an „WohnungsspekulantInnen“ aus und favorisiert den Verbleib der Wohnungen in öffentlicher Hand: „Missstände dürfen nicht auf dem Rücken der MieterInnen ausgetragen werden. Sozialverträgliche Lösungen werden gebraucht.“
In den Niederlanden müssen Träger des sozialen Wohnbaus laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jährlich mindestens 90 Prozent ihrer Wohneinheiten an Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 34.085 EUR brutto zuweisen. Die Einführung solcher Einkommensgrenzen stellt nur ein Beispiel für direkte Einflussnahmen in nationale Vergabesysteme dar. Weitere Informationen finden Sie hier.