Im Rahmen der COP21 Verhandlungen haben sich die Weltstaaten erstmals auf ein Klimaabkommen geeinigt, das auch durch die USA und China ratifiziert wurden. Österreich hinkt aufgrund der gescheiterten Bundespräsidentenwahl – aus organisatorischen Gründen – hinterher. Das Abkommen wurde vom Parlament zwar unterzeichnet, allerdings fehlt ein Staatsoberhaupt, um das Abkommen formal zu ratifizieren.
Unter den Non-ETS-Bereich fallen die Sektoren Abfallwirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und fluoreszierende Gase. Durch das Abkommen zum Klimaschutz ergeben sich für die EU ambitionierte Emissionsreduktionsziele (domestic goals). Dahingehende Vorschläge wurden von der EU-Kommission im Juli 2016 veröffentlicht. Für Österreich ist eine Reduktion der CO2-Emissionen um 36% in Bezug auf das Basisjahr 2005 diese Sektoren angedacht. Dies ergibt sich durch eine Berechnungsmethode innerhalb welcher das nationale BIP/Kopf, der Schadstoffausstoß und ein Kosteneffizienzvorschlag in Bezug gesetzt werden. Aufgrund der Berücksichtigung der Kosteneffizienz bei der Umsetzung von CO2-Reduktionen reduzierte sich die Verpflichtung für jene Mitgliedsstaaten, deren Ziele über der 30% Marke liegen. Im Fall Österreichs machte dies minus drei Prozent aus. Für ebendiese Länder gibt es auch die Möglichkeit einen kleinen Teil (2% des 36%-Ziels bzw. 1,2 Mio Tonnen/Jahr) der EHS-Zertifikate in den nicht-EHS-Bereich zu übertragen. Nach Angaben des Lebensministeriums kam es im Vorfeld der Veröffentlichung zu einer Abfederung der Ziele durch neue Flexibilitäten. Nämlich dem Handel von Reduktionen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zur aktuellen rechtlichen Lage, können Emissionsreduktionen nicht mehr außerhalb der EU umgesetzt und auf die Verpflichtung angerechnet werden (domestic measures).
Anders als momentan wurden zudem Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in den Vorschlag einbezogen. Aufgrund der sogenannten CO2-Senke – unbewirtschaftete Wälder, die CO2-Speichern – könnte sich ein minimaler Bonus für Österreich ergeben (0,4%), was jedoch aufgrund der „großzügigen“ Vorgaben nicht eintreten wird. Positiv sei hier laut Auskunft des Lebensministeriums, dass der „Einschlag“ von einheimischen Hölzern noch erhöht werden kann, ohne dafür CO2 Freisetzungen gegenzurechnen. Das Lebensministerium sieht das größte Emissionseinsparpotential im Bereich Verkehr und den Gebäuden. Im Bereich Verkehr könnte das nach Angaben des Ministeriums am besten durch die Elektrifizierung umgesetzt werden, worunter auch explizit der ÖPNV gemeint ist. Im Bereich Gebäude unterstreicht das Ministerium die Wichtigkeit, Gebäude nicht nur zu sanieren, sondern sie im Vorhinein auch schon (thermisch) effizient zu bauen. Die Abfallwirtschaft könne keinen wesentlichen Beitrag mehr leisten, da sie bereits sehr wenige Treibhausgase im Unterschied zu den meisten EU-Mitgliedstaaten emittieren (Verbot für Deponien, etc.). Auch die Landwirtschaft könne kaum bis keinen Beitrag leisten.
Die Strategie wurde bis 2030 formuliert. Etwaige Einsparungen sind deshalb bis 2030 zu Erreichen. Die Reduktion der Emissionen gestaltet sich linear und muss dabei jedes Jahr – also zehn Mal – berichtet werden. Das Vergleichsjahr ist zwar 2005, jedoch ergibt sich der tatsächliche Startpunkt für die Reduktion aus dem Emissionsmittel der Jahre 2016-2018. Der Zeitraum 2020-2030 wurde in zwei Beobachtungsperioden unterteilt. Etwaige Verfehlungen können deshalb nur zwei Mal belangt werden (2025 und 2030). Das bedeutet, dass eine Vertragsverletzungsklausel auf einer fünf Jahres Basis etabliert wurde. Ein Handel von Reduktionsmaßnahmen ist nur innerhalb der EU und der jeweiligen fünf Jahres Periode möglich. Grundsätzlich ist die Menge der zu handelbaren Kontingente nur zu Jahresbeginn eingeschränkt. Eine Übertragung von einer Periode in die nächste ist nicht möglich.
Das Lebensministerium hat angekündigt in den Ratsverhandlungen noch zu versuchen, das eine oder andere Prozent rausholen zu wollen, aber gleichzeitig die schwierige Situation zu Bedenken gegeben. So möchten sie den Mitgliedstaaten eine höhere Flexibilität einräumen. Zudem strebt das Lebensministerium an, 3% der Verpflichtung über den Emissionshandel umsetzen zu dürfen (jetzt 2%). Eine Reduktion der österreichischen Ziele ist gleichbedeutend mit einer Steigerung der 27 anderen Ziele.
Zur Zeit geht man davon aus, dass auch Großbritannien Teil des Abkommens und bleiben wird – sonst muss auch diese Lastenteilung innerhalb der EU neu verhandelt werden.
Weiterer Verlauf: Das Lebensministerium betont, dass der RL zum ETS-Handel und die Non-ETS-Decision gleichzeitig zu beschließen sind. Sie rechnen mit einer Einigung zwischen Rat und Parlament über beide Rechtsakte spätestens per Ende 2017. Ausgenommen von der Einigung sind Regeln über Emissionsreduktionen im Flugverkehr, die separat verhandelt werden sollen. Ein erster Beschluss im Rat ist für Juni 2017 geplant. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die Kommission Ende 2016 Konsultationen über Maßnahmen im Rahmen der in der Energieunion angestrebten regionalen Kooperationen durchführen lässt. Dabei handelt es sich nicht um eine EU-weite einheitliche Konsultation, sondern um Konsultationen über Maßnahmen zwischen den europäischen Regionen (Also zB: grenzüberschreitende Maßnahmen Österreich-Slowenien, etc.). Auch die Ergebnisse der Energie- und Klimakonsultation des BMVIT, BMASK, Lebensministeriums und Wirtschaftsministeriums werden Einfluss auf diese Konsultationen haben.