Der derzeit unbegrenzte Handel am deutsch-österreichischen Strommarkt wird mit 1. Oktober 2018 beschränkt. Die Spitzen im Stromaustausch werden zukünftig gekappt, der Stromhandel zwischen den traditionell gut integrierten Märkten wird jedoch auch künftig in großem Umfang möglich sein. Es können 4.900 Megawatt Strom durch Langfristkapazitäten vergeben werden. Das sind die Eckpunkte einer Einigung, die zwischen den deutschen und österreichischen Energieregulatoren Bundesnetzagentur und E-Control am 15. Mai 2017 erzielt wurden.
Im täglichen (nicht-langfristigen) Handel soll die Kapazitätsvergabe in die Region Central-West, die die Länder Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland umfasst, integriert werden. Dadurch kann sich die vereinbarte Kapazität von 4,9 Gigawatt um kurzfristige Handelskapazitäten weiter erhöhen. Ein wesentlicher Eckpunkt der aktuellen Lösung ist, dass künftig die Stromhandelskapazitäten an der Grenze mit Deutschland mit einem weiteren Übertragungsnetzausbau verknüpft und etappenweise erhöht werden. Der erste Teil der grenzüberschreitenden Stromleitung vom oberösterreichischen St. Peter/Hart ins benachbarte Bayern soll 2022 fertiggestellt sein, der letzte schließlich 2024.
Angesichts der Rahmenbedingungen stellt die gefundene Einigung eine vertretbare Lösung für Österreich dar. Im Falle eines unkoordinierten Vorgehens bestand für Österreich die Gefahr, dass Deutschland eine sehr geringe Handelskapazität festgelegt hätte, was zu empfindlichen Preissteigerungen für Stromkunden, und zu Nachteilen für die österreichische E-Wirtschaft geführt hätte.