HOSPEEM nimmt zu Nadelstichverordnung Stellung
Am 16.04.2012 hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) einen überarbeiteten Entwurf ihrer Verordnung über scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – NastV) vorgelegt. Die sogenannte Nadelstichverordnung setzt die Richtlinie 2010/32/EU in nationales Recht um. Dank der Interessensvertretung von VÖWG und HOSPEEM ist kein generelles Verbot konventioneller Nadelsysteme, wie ursprünglich vom BMASK vorgesehen, in diesem Entwurf enthalten. Genauere…