Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa (DAI) präsentiert. Dieser zielt auf mehr Klarheit und Sicherheit bei der Anwendung von relevantem Unionsrecht ab. Auch genießt die Sicherung eines universellen Zugangs zur Grundversorgung sowie von deren Qualität – vor allem im Bereich der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI) – Priorität. Die Mitteilung fasst aktuelle Reformvorschläge zum Beihilfen- und Beschaffungswesen zusammen. Neu ist hingegen die für 2012 angekündigte Initiative zur Öffnung der Märkte des öffentlichen Personenverkehrs. Obligatorische Ausschreibungen dieser Services werden seitens der öffentlichen Wirtschaft kritisch gesehen.
Nach Ansicht des VÖWG wird jedenfalls mehr Aufwand für die Erbringer der Dienstleistungen sowie für öffentliche Stellen selbst aus den Vorschlägen erwachsen. Der Verband erachtet daher eine verbindliche Regelung auf EU-Ebene als nicht sinnvoll. Österreichs Gemeinwirtschaft bevorzugt vielmehr flexible Lösungen auf Basis von Freiwilligkeit wie das Voluntary European Quality Framework for Social Services des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) vom Oktober 2010.
Die neu entworfene De-minimis-Regel für SDAI ist zu begrüßen, der VÖWG drängt jedoch seit Langem auf höhere Schwellenwerte. Auch sind Basisbankdienstleistungen für alle EU-BürgerInnen und in der EU ansässige Personen ein wichtiges Anliegen des Verbands. Diesbezügliche Empfehlungen der Kommission werden demnach gutgeheißen, wenn Dienstleistern im Zuge der Umsetzung genügend Spielraum eingeräumt wird. Der VÖWG unterstützt jegliche Betonung der sozialen Dimension des Binnenmarktes. Flexibilität in der Erbringung von DAI bzw. eine praxisnahe und einfache Handhabung von Unionsrecht bleiben jedoch für eine qualitätsvolle Daseinsvorsorge in der EU essenzielle Voraussetzungen.
Die Kommission kündigte für Ende 2013 einen Bericht über die Anwendung von Unionsrecht auf SDAI an. Weiterführende Information erhalten Sie hier.