Am 28. Jänner 2013 hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL) seinen Berichtsentwurf über den sozialen Wohnbau in der Europäischen Union (2012/2293(INI)) vorgelegt. Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG – begrüßt diese inhaltliche Grundlage für eine Entschließung des Parlaments. Der VÖWG und seine KooperationspartnerInnen haben daran mittels Abänderungsanträgen mitgewirkt. Die Dokumente finden Sie hier. Die Europäische Kommission hatte zuletzt am 20. Dezember 2011 via EU-Beihilfenrecht versucht, den sozialen Wohnbau in der EU auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsschichten zu beschränken.
Der VÖWG lehnt eine Zielgruppen-Einschränkung entschieden ab. Eine solche würde den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zum gemeinnützigen Wohnbau sowie gemischte Belegungen der Wohnhäuser verhindern und somit zu sozialer Segregation und Ghettoisierung beitragen. Auch müssen EU-Mitgliedstaaten die Kriterien für sozialen Wohnbau weiterhin selbst definieren. Dies verlangt eine Gestaltung der Zugangsbedingungen und Preiskonditionen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen. Der VÖWG sieht leistbares, angemessenes und sicheres Wohnen als eine Grundsäule für soziale Gerechtigkeit in der EU an und spricht sich dafür aus, den Zugang zu sozialem Wohnbau für die Allgemeinheit zu erhalten.
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