EU für sozial ausgewogenere Firmenumstrukturierungen

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2013 ihren Qualitätsrahmen für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen in Unternehmen vorgestellt. Das Papier basiert auf einem Grünbuch und dem Cercas-Bericht des Europäischen Parlaments. Es adressiert in erster Linie Unternehmen, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sowie deren Verbände. EU-Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, seine Umsetzung zu unterstützen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen strategisch zu begegnen. Vorausschauende Planung soll Investitionen in Humankapital fördern, Arbeitsbedingungen verbessern und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte langfristig erhöhen. Unterdessen verzeichnete der European Restructuring Monitor für das dritte Quartal 2013 rund 250 Umstrukturierungsmaßnahmen. Diese führten zum Abbau von 57.081 Arbeitsplätzen, 27.792 neue Arbeitsplätze sind entstanden.

Die Strategie legt ihren Fokus auf Maßnahmen für einzelne Beschäftigte wie Schulungen, Laufbahnberatung und Unterstützung beim Berufswechsel. Des Weiteren spielen das langfristige Monitoring von Arbeitsmarktentwicklungen – insbesondere eine fortlaufende Erfassung der Anforderungen des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs – und die frühzeitige Einbeziehung von Behörden, Hochschulen und Ausbildungszentren eine zentrale Rolle. Als ebenso wichtig beurteilt die Kommission jedoch die Nutzung der EU-Strukturfonds wie z. B. des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF). Für den Zeitraum 2014–2020 verfügt der EGF über ein Gesamtbudget von 150 Mio. Euro. Aus diesem Fonds können bis zu 60 Prozent der Kosten von Projekten bestritten werden, die entlassenen ArbeitnehmerInnen helfen können, einen neuen Job zu finden oder ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Die Kommission wird die Anwendung des Qualitätsrahmens beobachten und bis 2016 darüber Bericht erstatten, ob weitere Maßnahmen, gegebenenfalls auch in Form eines Legislativvorschlags, notwendig sind. Im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise fand bereits 2012 eine EU-Konsultation zur Thematik statt.

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