Das Europäischen Parlament hat am 19. Februar 2014 über das 4. Eisenbahnpaket abgestimmt. Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Liberalisierung des Eisenbahnwesens in der EU stark vorantreibt und damit einen einheitlichen Europäischen Markt vollenden sollte. Neben der Vereinheitlichung technischer und sicherheitsrelevanter Vorschriften sah die Kommission die Entflechtung integrierter Konzernstrukturen sowie die Beseitigung der Direktvergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen hierfür als Hauptmittel zum Zweck. Das Hohe Haus in Brüssel folgte den Kommissionsvorschlägen jedoch nur bedingt. Geht es nach dem Europäischen Parlament, dürfen integrierte Unternehmen weiterhin bestehen bleiben. EU Mitgliedstaaten können, wenn sie bereits solcherart Unternehmen entflechtet haben, sogar eine Rückkehr zu integrierten Konzernstrukturen forcieren.
Aus Sicht des VÖWG sind die Abstimmungsergebnisse im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsentwurf positiv zu bewerten. Bahnnetze, die keine strategische Bedeutung für das Funktionieren des europäischen Eisenbahnmarktes haben und eine Streckenlänge von weniger als 500km aufweisen, sind von den Verpflichtungen zur Trennung von Infrastruktur- und Dienstleistungsgesellschaften (vgl. Artikel 2 Z 3a, Richtlinie 2012/34/EU) befreit. Auch ist die direkte Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Aufträgen, wenngleich unter Auflagen, weiterhin möglich. Problematisch erscheint hier allerdings, dass diesbezüglich in den Entwurf aufgenommene Effizienzkriterien von der Kommission nachträglich verändert werden können. Die Schwellenwerte für Direktvergaben ohne Auflagen wurden außerdem von 150.000 auf 500.000 Fahrzeugkilometer erhöht. Es besteht zudem die Möglichkeit direkt zu vergeben, wenn es signifikante technische Abweichungen zum Hauptschienennetz gibt.
Soziale Standards sind bei Betreiberwechsel nun verpflichtend beizubehalten. Im Bereich „Rollmaterial“ haben sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments weitgehend dem Kommissionsvorschlag angeschlossen. Der Gesetzgebungsprozess findet nun mit den Beratungen zwischen Parlament und Rat der EU seine Fortsetzung. Der VÖWG berichtet auch künftig im Detail.
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