Im Rahmen der Strategie für die Energieunion legte die Europäische Kommission gestern den ersten Teil – Sommerpaket – des Energiepakets vor. Das Paket umfasst: Stärkung der VerbraucherInnen, Umgestaltung des europäischen Strommarktes, Aktualisierung der Energieverbrauchskennzeichnung und die Überprüfung des Emissionshandelssystems.
Stärkung der Position der VerbraucherInnen
Laut dem für die Energieunion zuständigen Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič stellt die Stärkung der VerbraucherInnen den Kern des Pakets dar. Die EK sei deshalb besonders bemüht, die VerbraucherInnen in den Mittelpunkt der Bestrebungen hin zu einer Energieunion zu stellen. Innerhalb der veröffentlichten Mitteilung (Delivering a New Deal for Energy Consumers) bekräftigt die Kommission dies und stellt eine Strategie basierend auf drei Säulen vor. Diese sind: 1. Bessere Information um Geld und Energie zu sparen 2. mehr Optionen für die Beteiligung an den Energiemärkten 3. Gewährleistung des Verbraucherschutz.
Konkret sollen klarere Rechnungen und Werbevorschriften, zuverlässige Preisvergleichsinstrumente und die Nutzung von Verhandlungsmacht im Rahmen kollektiver Regelungen zum „Ziel“ führen.
Emissionshandelssystem (EHS)
Die EK bezeichnet das EHS weiterhin als wichtigstes Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Mit der vorgeschlagenen Reform soll es ab 2021 auch funktionieren. Bisher krankte das System an mehreren Stellen, vor allem am Überangebot von Zertifikaten. Die Reform des EHS – basierend auf einer Marktstabilitätsreserve – findet sich im Legislativvorschlag zur Abänderung der zugrunde liegenden Richtlinie 2003/87/EG. Darin findet sich auch die Zusage der EU, die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Durch die Verpflichtungen sollen aber auch neue Geschäftsmöglichkeiten und Märkte für Innovationen und den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien entstehen, ohne bestehende CO2 intensive Industrien in Drittstaaten zu vertreiben.
Energieverbrauchskennzeichnung
Bereits vor zwanzig Jahren wurde die Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt. Seitdem können KonsumentInnen die Energieeffizienz von Geräten vergleichen. Mittlerweile haben die Energieeffizienz Kategorien teilweise undurchschaubare Ausmaße angenommen, die Kommission schlägt daher eine Rückkehr zu der ursprünglichen Skala von A bis G vor. Dies soll mit der Überarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie erreicht werden.
Umgestaltung des Energiemarktes
Um die Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, drängt die EK zu einer Umgestaltung des europäischen Stromsystems, welche ebenfalls Änderungen des Strommarktes mit sich bringt. Wie dieser reformierte Strommarkt auszusehen hat, versucht die EK ua innerhalb einer ebenfalls gestarteten Konsultation in Erfahrung zu bringen. Dabei sollen neben den Interessen der VerbraucherInnen auch wechselseitige Abhängigkeiten der EU-Mitgliedstaaten Berücksichtigung finden.
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