CEER, der Rat der europäischen Regulierer, hat kürzlich eine öffentliche Konsultation zu den regulatorischen Herausforderungen für einen nachhaltigen Gassektor eingeleitet. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Ansichten der Interessensgruppen zu den regulatorischen Herausforderungen zu sammeln, die im Zusammenhang mit einem sich wandelnden Gassektor identifiziert wurden.
Hier finden Sie das Konsultationspapier sowie den Fragebogen (in Englisch).
Nachfolgend finden Sie eine erste Analyse des Inhalts des Dokuments (in Deutsch) und eine kurze Zusammenfassung der VNB-bezogenen Fragen.
Das Konsultationsdokument ist in 3 Teile gegliedert:
1. Regulatorische Herausforderungen für erneuerbare Gase
In diesem Teil legt CEER den Umfang der Netzbetreibertätigkeiten, die künftige Regulierung der Wasserstoffnetze, die Rolle und Tarifierung der Power-to-Gas-Infrastrukturen und ein EU-System für den Handel mit Herkunftsnachweisen für erneuerbare Gase fest. Was den Umfang der Netzbetreibertätigkeiten anbelangt, so hält CEER die mögliche Beteiligung von ÜNBs/VNBs an wettbewerbsorientierten Tätigkeiten wie der Entwicklung von Power-to-Gas-Anlagen für möglich.
2. Infrastrukturinvestitionen und Regulierung
In diesem Abschnitt vertritt CEER den Standpunkt, dass angesichts der erheblichen Unsicherheiten über die langfristige Entwicklung der Nachfrage nach Gas/des Gassektors neue Investitionsentscheidungen sorgfältig geprüft werden sollten. Angesichts des Risikos von verlorenen Vermögenswerten wird in der Konsultation untersucht, ob ein Rechtsrahmen für die Stilllegung von Infrastrukturen erforderlich ist. CEER konzentriert sich auch auf die entscheidende Rolle des 10-jährigen Netzentwicklungsplans und der Kosten-Nutzen-Analyse für die künftige Entwicklung der europäischen Gasinfrastruktur. CEER stellt die Rolle des Europäischen Netzwerkes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas (ENTSOs) und der nationalen Regulierungsbehörden in Frage.
3. Anpassung des Gasmarktdesigns
Dieser Teil befasst sich mit der möglichen Notwendigkeit, das Marktdesign zu aktualisieren. Dies könnte notwendig sein, da die zukünftigen Veränderungen im Gassektor einen großen Einfluss auf die Dynamik des Gasmarktes haben könnten. Insbesondere eine rückläufige Nachfrage und erhöhte Einspeisungen auf der Verteilerebene könnten in einigen Bereichen zu einer Verringerung der Liquidität des Großhandelsmarktes führen. Darüber hinaus könnte die Aussicht auf das Auslaufen zahlreicher langfristiger Verträge zu neuen Fragmentierungen auf dem europäischen Markt führen. Diese Faktoren können zu einer Erhöhung der Netzknotenverteilung führen. Daher könnte die Frage nach der Gestaltung des Gaszielmodells wieder aufgegriffen werden, insbesondere nach dem Funktionieren von Netzknoten und Netzanschlüssen, insbesondere hinsichtlich der Tarifstrukturen…
Die Dokumente enthalten 18 Fragen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die für die Beteiligung von VNB/ÜNB relevant sind, Wasserstoffnetze, Power-to-Gas-Infrastrukturen und Tarrifikation, Herkunftsnachweise, verlorene Vermögenswerte, Stilllegung von Infrastrukturen, zukünftige Gestaltung des Gasmarktes, z.B:
F1 Welche Aktivitäten halten Sie für relevant für eine mögliche Beteiligung von VNB/ÜNB, die bei der Bewertung berücksichtigt werden sollten?
F3 Unter welchen Umständen oder Bedingungen sollten Wasserstoffnetze reguliert werden, und sollte diese Verordnung in gleicher Weise wie bei Gasnetzen gestaltet sein oder gibt es Alternativen? Bitte erläutern Sie Ihre Argumentation.
F5 Welche Rolle sehen Sie für Power-to-Gas-Infrastrukturen?
F8 Was ist erforderlich, um einen effizienten grenzüberschreitenden Handel mit erneuerbaren Gasen zu ermöglichen?
F12 Sehen Sie ein Risiko für gestrandete Vermögenswerte in Ihrem Land? Wenn es von Bedeutung ist, welche könnten die geeigneten regulatorischen Instrumente sein, um dieses Risiko zu reduzieren?
F14 Was sind die kritischen Punkte, die in Bezug auf die Gestaltung des Gasmarktes angegangen werden sollten?
Mit CEDEC, dem europäische Verband der lokalen und regionalen Energieunternehmen bereiten wir eine Antwort auf diese Konsultation vor. Zu diesem Anlass wird Ihr fachlicher Input sehr geschätzt.
Wir bitten um Ihre Rückmeldungen an DI Konstantin Schöfmann bis zum Freitag, den 26. April 2019.