Am 14. Juni 2012 haben dänische Ratspräsidentschaft, Europäisches Parlament und Europäische Kommission einen informellen Kompromiss für eine Energieeffizienzrichtlinie erzielt. Sie einigten sich auf ein unverbindliches Energieeffizienzziel von 20 Prozent bis 2020. Die Einigung sieht gegenüber früheren Vorschlägen eine Reihe von Flexibilisierungsmaßnahmen und einen größeren Umsetzungsspielraum für EU-Mitgliedstaaten vor (die EU-Institutionen einigten sich auf verbindliche Maßnahmen für 17 Prozent mehr Energieeffizienz).
Alle Mitgliedstaaten legen unter Berücksichtigung des EU-Einsparziels nationale Energieeffizienzziele fest. So veröffentlicht auch Österreich künftig alle drei Jahre Energieeffizienzaktionspläne. Ferner schreibt die EU dem Bund (Drei-Prozent-Sanierungsrate in Sachen öffentlicher Gebäudebestand im Bundeseigentum), Unternehmen (Energieaudits) und Energieversorgern (Energieeffizienzverpflichtungssystem: Energieeinsparungen von 1,5 Prozent ihres durchschnittlichen Energieabsatzvolumens bei EndkundInnen p.a.) verpflichtende Maßnahmen vor.
Kommunen sind aus der Sanierungspflicht ausgenommen. Für Energieunternehmen sieht die Regelung Flexibilisierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 25 Prozent des Einsparziels vor. Zu diesen zählen a) ein stufenweises Ansteigen der Energieeinsparungen, b) die Ausnahme des EU-ETS-Sektors (aufgelistet in: Richtlinie 2003/87/EU, Annex I); c) Primäreinsparungen im Energieumwandlungs-, Verteilungs- und Fernleitsektor einschließlich der effizienten Fernwärme und -kälteinfrastruktur sowie d) die Berücksichtigung von Early Actions, die seit dem Jahr 2009 unternommen wurden und bis 2020 wirken. Mitgliedstaaten dürfen anstelle des Energieeinsparverpflichtungssystems andere Instrumente wie Energie- und CO2-Steuern oder Finanzierungsinstrumente einsetzen.
VÖWG und VKÖ (Verband kommunaler Unternehmen Österreichs) begrüßen v.a. die Stärkung der hocheffizienten KWK durch Einspeisepriorität (bei stabilem Netzbetrieb und vorrangiger Einspeisung volatiler Energie aus erneuerbarer Energie) und die verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse über einen sinnvollen KWK-Betrieb bei Neubau und Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen (ab einer Gesamtleistung > 20 MW). Zu kritisieren bleibt die Herausnahme des Verkehrssektors aus dem Geltungsbereich der Richtlinie. Die Verbände peilen daher eine Lastenverteilung zwischen allen Sektoren im Zuge ihrer nationalen Umsetzung an.
Der nun erzielte Kompromiss muss von Rat bzw. ITRE-Ausschuss und Plenum im Europäischen Parlament angenommen werden. Es ist mit einer Veröffentlichung des Rechtstextes im Herbst 2012 zu rechnen. Die Umsetzungsfrist wird 18 Monate betragen.
Bild: Thorben Wengert/pixelio.de