Am 25. Februar 2015 hat die EU-Kommission das lang erwartete Paket zur Energieunion veröffentlicht. Das Paket besteht aus dem Strategiepapier „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ in deren Anhang 15 Maßnahmen für die Energieunion gelistet sind. Zudem hat der EU-Gesetzgeber das „Parisprotokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“ sowie das damit einhergehende Arbeitspapier der EU-Kommission mit den relevanten Hintergrundinformationen vorgelegt. Darüber hinaus veröffentlicht die EU-Kommission eine Mitteilung über die weiteren Schritte zur „Erreichung des Stromverbundziels von 10%“. Wie bereits erwartet, soll die Energieunion auf fünf Prinzipien fußen:
1. Versorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen
2. Vollständige Integration des Energiebinnenmarktes
3. Energieeffizienz
4. Übergang zu einer kohlestoffarmen Wirtschaft/Gesellschaft
5. Forschung und Entwicklung
Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen demnach die Diversifizierung des Versorgungsmixes, die Beibehaltung der angestrebten Führungsposition der EU bei den erneuerbaren Energien sowie der Kampf gegen die globale Erwärmung. Das Paket bildet einen strategischen Rahmen und soll im März im EU-Ministerrat diskutiert und konkretisiert werden.
Staats- und RegierungschefInnen stimmen dem 5-Säulen-Prinzip zu
Die EU-Staats- und RegierungschefInnen stimmen am Energiegipfel dem 5-Säulen-Prinzip der Energieunion zu. Zudem geben sie grünes Licht für den Vorschlag einer europäischen Einkaufsgemeinschaft. Die EU-Kommission soll freiwillige Mechanismen zur Bündelung der Nachfrage prüfen. Ferner unterstützt der Rat die EU-Kommission beim Vorschlag eines Energiemarktdesigns mit verbesserter regionaler Zusammenarbeit, das den Anforderungen eines Energiemarktes mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energieträger gerecht wird. Beim Vorschlag der EU-Kommission, im Verhandlungsprozess von Gaseinkäufen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingebunden zu sein, rudern die RegierungschefInnen allerdings zurück und pochen auf das Vertraulichkeitsprinzip. Bis Dezember 2015 soll der Ratsvorsitz über den weiteren Verlauf der Energieunion berichten.
Finanzierungsinstrumente der Energie Union
EU-Kommissar Cañete will ein dem Europäischen Fond für strategische Investitionen (EFSI) ähnliches Finanzierungsinstrument für die Energie Union etablieren, das aus zwei Finanzinstrumenten mit einem Gesamtvolumen von 205 Mio. EUR besteht. Das Geld soll aus dem öffentlichen und privaten Sektor stammen und durch EIB-Kredite und dem EU-Umwelt- und Energieförderprogramm LIFE gestemmt werden. Die Finanzierungsinstrumente zielen auf „Private Finanzierung für Energieeffizienz“ und „Finanzfazilität für Naturkapital“ ab.
Für die „Private Finanzierung von Kreditrisiken“ stellen EK und EIB 80 Mio. EUR zur Risikoabsicherung und zur Förderung der technischen Expertise bereit. Dabei gehen beide Institutionen von einem Hebeleffekt um das 8-fache an privaten Investitionen aus. Über die Finanzfazilität für Naturkapital (Natural Capital Financing Facility) mit einem Gesamtvolumen von 100 bis 125 Mio. EUR sollen Projekte aus den Bereichen Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel (grüne Infrastrukturinvestitionen) unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in den Hochwasserschutz, die Regenwasseraufbereitung, Programme zum Schutz von Wäldern und gegen Grundwasser- und Bodenverschmutzung, Ausgleichsmaßnahmen (Stichwort: Biodiversität) und für die Förderung von Ökotourismus.
Rückfragehinweis: stephanie.veigl@vkoe.at
Bild: FotoHiero / pixelio.de