Die Europäische Kommission (EK) hat das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) bzw. dessen Anreizmechanismen, auf beihilferechtliche Relevanz überprüft. Dieses sieht nämlich Förderungen für Betreiber neuer und modernisierter hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, als auch für den Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen vor.
Die Prüfung der EK ergab, dass die vorgesehenen Förderungen sowohl die Integration der Kraft-Wärme-Kopplung in den Strommarkt verbessern als auch mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, im Einklang stehen. Einer gesonderten Untersuchung werden sich jedoch die innerhalb des KWKG 2016 vorgesehenen Ermäßigungen bei der KWK-Umlage stellen müssen. Dahingehend sind für Verbraucher mit hohem Jahresverbrauch und für energieintensive Industrieunternehmen gesonderte Bedingungen vorgesehen.
Die EK wird diesen Umstand auf die Vereinbarkeit mit den Regeln des Binnenmarktes überprüfen.
Die Eckpunkte der Fördermaßnahmen:
- Betreiber erhalten einen fixierten Zuschlag zum Marktpreis
- Der Zuschlag wird nur für eine begrenzte Zahl von Betriebsstunden (Volllaststunden) gewährt
- Kosteneffizienz wird durch Ausschreibungen erreicht
- Gefördert werden können auch Speicher für die erzeugte Wärme
- Staatliche Beihilfen können auch für bestehende gasbetriebene hocheffiziente KWK-Anlagen, die für Fernwärmezwecke eingesetzt werden, erteilt werden
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