Beschlüsse – Staatliche Beihilfen
Im Mai letzten Jahres ergänzte die Europäische Kommission (EK), im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts, die Vorschriften welche gewisse Anwendungsbereiche von der Anmeldepflicht befreien (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung/AGVO). Kürzlich gab die EK sieben Beschlüsse bekannt, welche die AGVO ergänzen und somit zusätzliche Orientierungshilfen bei lokalen staatlichen Fördermaßnahmen für die Praxis bieten sollen. Die Beschlüsse betreffen unter anderem medizinische Einrichtungen. Im Folgenden die…