Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat einen Sonderbericht (23/2025) veröffentlicht. Darin wird geprüft, ob EU-Kommission und Mitgliedstaaten mit ihren Maßnahmen die EU-Ziele zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur Verringerung der Deponierung von Siedlungsabfällen erreichen können. Das Fazit ist deutlich: Trotz Fortschritten bleiben große Hürden – und mehrere Mitgliedstaaten kommen zu langsam voran.
Was der ERH kritisiert
Der Bericht zeigt mehrere „Bremsfaktoren“, die die Zielerreichung erschweren: Finanzierungsengpässe, Planungs- und Umsetzungsprobleme, eine in einigen Ländern weiterhin zu niedrige getrennte Sammlung sowie Gebühren, die nicht immer die tatsächlichen Kosten decken.
Zusätzlich steht die Recyclingwirtschaft unter Druck – insbesondere im Bereich Kunststoffrecycling. Genannt werden u. a. steigende Betriebskosten, Importdruck und eine zu geringe Nachfrage nach Rezyklaten, wodurch Kapazitäten und Investitionen gefährdet werden.
Zentrale Befunde im Überblick
- Große Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten: Laut Frühwarnbewertung 2023 laufen mehrere Länder Gefahr, die Ziele 2025 nicht zu erreichen; zudem sind manche Staaten deutlich vom Pfad zur Deponiebegrenzung 2035 entfernt.
- Getrennte Sammlung bleibt vielerorts schwach: Selbst wenn getrennte Sammlung rechtlich vorgesehen ist (z. B. Bioabfall bis Ende 2023, Textilien ab 2025), ist die tatsächliche Umsetzung in manchen Ländern weiterhin niedrig.
- Wirtschaftliche Instrumente werden zu wenig genutzt: Der ERH betont, dass Instrumente wie Pfand, Deponiesteuern oder Pay-as-you-throw in den geprüften Ländern nur begrenzt eingesetzt werden – und Gebühren selten verursachergerecht nach Gewicht/Volumen gestaltet sind.
- EU-finanzierte Projekte mit Verzögerungen/Kostenrisiken: Bei den geprüften 16 Projekten traten häufig Verzögerungen sowie teils deutliche Kostensteigerungen auf; zudem gab es Hinweise auf Unter- bzw. Überkapazitäten.
- Durchsetzung: Der Bericht kritisiert, dass Vertragsverletzungsverfahren bei verfehlten Zielen teils spät eingeleitet wurden.
Empfehlungen an die EU-Kommission
Der ERH empfiehlt insbesondere,
- Den Recyclingmarkt zu stabilisieren und Kreislaufpraktiken wirtschaftlich tragfähiger machen (u. a. Analyse von Angebots-/Nachfrageproblemen).
- Monitoring & Durchsetzung besser zu nutzen (konsequenteres Einhalten der Zielerreichung).
- Machbarkeit einer EU-weiten Harmonisierung von Deponie- und Verbrennungssteuern bewerten.
Relevanz für Österreich und kommunale Unternehmen
Auch wenn Österreich nicht Teil der vertieften Länderprüfung war, liefert der Bericht eine EU-weite Einordnung: In den ERH-Abbildungen zählt Österreich zu den Top-Ländern bei Recycling/Kompostierung und zeigt eine positive Entwicklung bei „zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten“ Siedlungsabfällen sowie eine deutliche Reduktion der Deponierung.
Für kommunale Unternehmen ist der Bericht besonders relevant, weil er drei praxisnahe Punkte unterstreicht: Kostenwahrheit & Investitionssicherheit, die Qualität der getrennten Sammlung (z. B. Bioabfall/Verpackungen) und die Bedeutung stabiler Sekundärrohstoffmärkte für die Verwertung und die Planungssicherheit.
Ausblick
Der ERH verweist darauf, dass die EU-Kommission für 2026 einen neuen Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft angekündigt hat. Damit erhofft sich die Kommission u. a., Probleme am Recyclingmarkt zu adressieren, die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu stärken und die Rahmenbedingungen für hochwertige Verwertung zu verbessern.