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EPBD: Novellierung und neue Leitlinien

Mit der Novellierung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) hat die Europäische Union die Regeln für den Gebäudesektor neu definiert. Seit Ende Mai 2024 ist klar: Der Weg zu einem emissionsfreien Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 ist nun gesetzlich vorgezeichnet. Für gemeinnützige Wohnbauträger und die öffentliche Wirtschaft bedeutet dies, dass Energieeffizienz nicht mehr nur eine freiwillige Zusatzleistung ist, sondern zum zentralen Standard für die Bewirtschaftung und Sanierung von bestehenden und neuen Immobilien wird.

Die Richtlinie bricht mit der bisherigen Logik pauschaler Vorgaben und etabliert ein differenziertes System für unterschiedliche Gebäudetypologien.

  • Im Bereich der Wohngebäude verzichtet der europäische Gesetzgeber bewusst auf harmonisierte Mindesteffizienzstandards für das Einzelobjekt. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Renovierungspfade zu entwickeln, die eine Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs sicherstellen. Der Absenkungspfad ist ambitioniert: Bis 2030 muss der Verbrauch um 16 Prozent sinken, bis 2035 ist eine Reduktion im Korridor von 20 bis 22 Prozent vorgesehen. Ein wesentlicher Hebel für die soziale Treffsicherheit dieser Maßnahme ist die Vorgabe, dass mindestens 55 Prozent dieser Einsparungen durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (der sogenannten „Worst Performing Buildings“) erzielt werden müssen.
  • Für Nichtwohngebäude hingegen greift ein schärferes Instrumentarium in Form verbindlicher Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS). Hier gilt die klare Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestands bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 baulich zu ertüchtigen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch das Ende finanzieller Anreize für fossile Heizsysteme ab 2025 sowie die Einführung des Nullemissionsstandards für Neubauten, der für öffentliche Gebäude bereits ab 2028 verpflichtend wird.

Eine wesentliche dynamische Komponente erhält der Prozess durch die am 18. Dezember 2025 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission. Wenngleich diese Leitlinien rechtlich nicht bindend sind, besitzen sie eine enorme faktische Steuerungswirkung. Die Leitlinien präzisieren auf detaillierte Weise, wie die Mitgliedstaaten die Identifizierung der sanierungsbedürftigen Bestände vorzunehmen haben und welche Governance-Mechanismen als akzeptabel gelten.

Die Analyse des VÖWG zeigt, dass diese Leitlinien die nationalen Interpretationsspielräume deutlich stärker einschränken, als der ursprüngliche Richtlinientext vermuten ließ. Für öffentliche und gemeinnützige Immobilienbesitze und Immobilienentwickler bedeutet dies einen erhöhten strategischen Anpassungsdruck, um Investitionsentscheidungen mit den neuen europäischen Anforderungen zu synchronisieren.

Der Verband analysiert die weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur EPBD kontinuierlich, bereitet relevante Entwicklungen auf und informiert seine Mitgliedsunternehmen regelmäßig über Änderungen und Implikationen.

Bei Fragen zur grundsätzlichen Einordnung des Themenfelds steht der VÖWG seinen Mitgliedern unterstützend zur Verfügung. Zu diesem Thema ist zudem ein Webinar für Anfang des zweiten Quartals geplant. In Kooperation mit der DECA werden wir am 26. März 2026 von 14:00 bis 15:30 Uhr die rechtlichen und technischen Details diskutieren. Eine gesonderte Einladung mit dem detaillierten Programmablauf wird den Mitgliedern zeitnah zugesendet.

Relevante Links

RICHTLINIE (EU) 2024/1275 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

EPBD: Key facts on energy and buildings in the EU

OIB: Mindeststandards für die Energieeffizienz, Renovierungspässe und nationaler Gebäuderenovierungsplan in der neuen EU-Gebäuderichtlinie