Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Richtlinie (EU) 2019/904 über Einwegkunststoffprodukte („Single-Use Plastics Directive“, SUP) und deren Beitrag zur Reduktion von Einwegkunststoffen und Meeresmüll. VÖWG und VKÖ haben dazu im Rahmen der öffentlichen Konsultation eine Stellungnahme eingebracht.
Warum das für die Daseinsvorsorge wichtig ist
Einwegkunststoffe betreffen die kommunale Praxis unmittelbar: Vor allem Betriebe der Abfall- und Wasserwirtschaft stehen bei Sammlung, Behandlung und Vermeidung von Kunststoffabfällen sowie bei der Umsetzung von Vorgaben (z. B. Kennzeichnung, Produktanforderungen und Herstellerverantwortung) an vorderster Front. Für eine wirksame Umsetzung braucht es daher Rahmenbedingungen, die in der Praxis funktionieren und Investitionen in Infrastruktur und Systeme sinnvoll unterstützen.
Unsere Kernaussagen in der Evaluierung
Die Ziele der Richtlinie werden unterstützt jedoch muss die Umsetzung praxistauglich bleiben. Die SUP-Richtlinie hat in vielen Mitgliedstaaten zu Veränderungen bei Verfügbarkeit, Produktdesign und Bewusstsein geführt. Gleichzeitig zeigt die kommunale Erfahrung, dass bestimmte Einwegprodukte weiterhin einen relevanten Anteil am Abfallaufkommen darstellen – insbesondere bei komplexen Materialstrukturen oder dort, wo nachhaltige Alternativen noch nicht ausreichend etabliert sind. Maßnahmen zur Produktregulierung sollten daher konsequent mit leistungsfähigen Sammel- und Recyclingstrukturen zusammengedacht werden.
Materialsubstitution braucht eine Gesamtbetrachtung. Die Substitution von Einwegkunststoffen durch alternative Materialien (z. B. Papier- oder Verbundprodukte) ist grundsätzlich positiv, wirft aber neue Fragen zur tatsächlichen Umweltbilanz auf. Regulatorische Weiterentwicklungen sollten stärker auf einer ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung basieren, um unbeabsichtigte negative Effekte zu vermeiden.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist zentral. EPR-Systeme sind ein wichtiger Mechanismus zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Sie können dazu beitragen, Kosten für Sammlung, Behandlung und Reinigung nicht überwiegend auf öffentliche Haushalte oder Gebührenzahler:innen zu verlagern und zugleich Anreize für nachhaltigeres Produktdesign zu setzen. In der Evaluierung sollte geprüft werden, wie effizient bestehende Systeme funktionieren und ob eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen sinnvoll sein kann.
Mehr Kohärenz zwischen EU-Rechtsakten und weniger Bürokratie. Die SUP-Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit weiteren EU-Vorgaben – etwa im Bereich Verpackungen, Kreislaufwirtschaft und Meeresumweltschutz. Eine bessere Abstimmung kann Überschneidungen reduzieren und Synergien nutzen. Gleichzeitig sollten Berichtspflichten und administrative Anforderungen stärker harmonisiert und digitalisiert werden (z. B. durch einheitliche Datenformate und digitale Meldeplattformen), um Aufwand zu reduzieren und die Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern.