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EU-Konsultationen zu ESRS und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard

Am 6. Mai hat die Europäische Kommission im Rahmen von Omnibus I einen weiteren wichtigen Schritt vollzogen und Vorschläge für delegierte Verordnungen zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie zu einem freiwilligen Standard (auf Basis des VSME) vorgelegt.

Konsultation zu den überarbeiteten ESRS

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro müssen im Rahmen von Omnibus I ihre Nachhaltigkeitsberichte auf Basis der ESRS erstellen. Der aktuelle Vorschlag basiert überwiegend auf den überarbeiteten ESRS, die die EFRAG im Dezember 2025 vorgelegt hat und mit denen die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 % reduziert wurden.

Konsultation zur Etablierung eines freiwilligen Standards

Dieser Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Mithilfe dieses freiwilligen Standards können sie ihre ESG-Daten an Banken, Versicherungen oder entlang der Wertschöpfungskette kommunizieren. Zudem begrenzt der freiwillige Standard den Umfang der von berichtspflichtigen Unternehmen angeforderten Informationen und fungiert somit als „Value Chain Cap“. Der vorliegende Vorschlag basiert auf dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME), für den die Kommission im Jahr 2025 eine Empfehlung veröffentlicht hat.

Die delegierten Verordnungen legen fest, welche Standards künftig für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten werden. Für beide Vorschläge laufen derzeit Konsultationen, die für öffentliche und kommunale Unternehmen eine wichtige Gelegenheit bieten, notwendige Präzisierungen und Klarstellungen sowie einen praxistauglichen Rahmen einzufordern.

  • Frist für eine offizielle Stellungnahme über „Have your Say“: 3. Juni 2026
  • Frist für Beiträge an den VÖWG: 26. Mai 2026

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